GHF Schiffsfonds werden von Schifffahrtskrise heimgesucht – Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen

GHF Schiffsfonds werden von Schifffahrtskrise heimgesucht – Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen
27.08.2012298 Mal gelesen
Die Schiffsbeteiligungen des Fondsanbieters GHF werden von der Krise der Schifffahrt nicht ausgespart. Anleger eines notleidenden GHF Schiffsfonds können prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend machen können.

Viele Schiffsbeteiligungen sorgen derzeit für Sorgen bei deren Anlegern. Die drohende Insolvenz der MS Global Hebe, die für den Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I unterwegs ist, ist nur eines von vielen Beispielen. Das Fondstelegramm ging sogar soweit, das Emissionshaus GHF als "Insolvenzen-Spitzenreiter" zu bezeichnen. Im Fall des GHF Global Bulker EK I können dem Fonds die Darlehen und Kredite zum Verhängnis werden, die der Schiffsfonds nach Streitigkeiten rund um die Platzierungsgarantie aufnahm. Damit ist der GHF Schiffsfonds kein Einzelfall, denn der Sommer 2012 ist durch eine Vielzahl von Schiffsinsolvenzen, Forderungen nach frischem Geld und ähnlichem gekennzeichnet. Oft wird in den entsprechenden Anlegerschreiben die Krise der Schifffahrt als Grund für das Aus des jeweiligen Schiffsfonds benannt.

 

Kein baldiges Ende der Schifffahrtskrise in Sicht

 

Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene GHF Schiffsfonds demonstrierten.

 

Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.

 

Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher GHF Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre GHF Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren GHF Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der GHF Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch - wie bereits vielfach auch bei GHF Schiffsfonds geschehen - insolvent werden kann.

 

Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.

 

Anleger können bei falscher Anlageberatung Schadensersatz beanspruchen

 

Anleger der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten GHF Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten GHF Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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