Sparkasse Hochrhein - Verheimlichung von Kick-Backs bei Aktienfonds, Schadensersatz

Sparkasse Hochrhein - Verheimlichung von Kick-Backs bei Aktienfonds, Schadensersatz
05.05.2012605 Mal gelesen
Anleger machen Ansprüche gegen die Bank geltend. Kick-Backs bei DEKA Aktienfonds verschwiegen.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt zwei Anleger, die in Aktienfonds investiert und einen Verlust erlitten haben. Gerade Ende der 1990er Jahre wurden in der Boomphase durch die Sparkasse Hochrhein Aktienfonds der Emittentin DEKA angeboten. Ein Anleger, der durch die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten wird, ist nunmehr seit Jahrzehnten Kunde der Sparkasse Hochrhein. Die Bank genoß größtes Vertrauen. Er war schon Ende der 90er Jahre Rentner und hatte sich über die Jahre sein bescheidenes Vermögen hart erarbeitet. Dem Anleger wurden teilweise hochspekulative Fonds empfohlen, ohne über die Risiken der Anlage aufzuklären. Die Sparkasse Hochrhein hat für die Vermittlung des Fonds Provisionen (Kick-Backs) erhalten, ohne die Anleger darüber aufzuklären. Darunter befand sich u.a. der Fonds DEKA Technologie bei einem Anleger. Dazu hat das Oberlandesgericht Stuttgart bereits eine andere Sparkasse zu Schadensersatz mit Urteil vom 16.03.2011 Az.: 9 U 129/10 verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Bank die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen hat. Dort wurde festgestellt, dass die Bank Schadensersatz wegen des Verschweigens der Provisionen zahlen muss. Die Bank ging zunächst eine Instanz weiter im Rahmen einer Beschwerde, nahm diese dann aber zurück. Offensichtlich weil die Bank die Aussichtslosigkeit erkannte.

Obwohl das Urteil eindeutig ist und sogar bezüglich eines Fonds ergangen ist, den auch der Anleger der Sparkasse Hochrhein erworben hat, sah sich die Sparkasse Hochrhein nicht in der Lage, eine Zahlung an den Kunden zu erbringen. Obwohl die Geschäftsbeziehung seit Jahrzehnten besteht und der Kunde bereit gewesen wäre, gegen eine geringe Ausgleichszahlung (im Verhältnis zum Schaden), die Sache abzuschließen, stellt sich die Sparkasse Hochrhein stur. Offensichtlich legt man bei dieser Bank keinen Wert auf Kundenbeziehungen, schon gar nicht, wenn die Kunden Geld von der Bank wollen wegen einer offensichtlichen Falschberatung. Dem anderen Anleger hat die Sparkasse Hochrhein zunächst einen Betrag von ca. € 500.- angeboten, um dieses Angebot dann schlussendlich auf sage und schreibe € 27 .- (!!!) zu senken. Damit hat sich die Sparkasse Hochrhein nun völlig lächerlich gemacht. Sie kann dieses Angebot kaum ernst meinen, scheut aber nicht davor zurück, sich völlig der Lächerlichkeit preis zu geben. Die Bank wendet Gelder auf, um Mitarbeiter zu bezahlen, die ein Angebot von € 27.- an einen langjährigen Kunden unterbreiten. Bereits hier sind wohl höhere Lohnkosten für den Mitarbeiter, der die Schreiben verfasst, angefallen, als man dem langjährigen Kunden anbietet. Für die langjährigen Kunden ist dies eine Verhöhnung. Als die Sparkasse Hochrhein mit Falschberatungen Geld an den Kunden verdienen konnte, waren die Anleger willkommene Kunden. Nunmehr sollen sie als ungeliebte Anspruchsteller abgespeist werden. Dies zeigt, wie die Sparkasse Hochrhein handelt. Auf der Homepage wirbt man mit Sprüchen wie "Geld anlegen -so einfach wie Rad fahren" oder "PrivatSchutz -rundum gut abgesichert". Für die Anleger ist auch das eine Verhöhnung. Den Kunden behandelt man dann auf die o.g. Art und Weise. Dies passt kaum zum dem Ethos einer öffentlich-rechtlichen Bank, die ihren gesetzlichen Auftrag wohl schlichtweg vergessen hat.

Die Anleger haben es nun satt: sie werden Klage erheben gegen die Sparkasse Hochrhein und den gesamten Schaden einklagen. Das OLG Stuttgart erwähnt in seinem o.g. Urteil, dass durch das Verschweigen und das heimliche Einbehalten der Provisionen, die Straftatbestände des Betrugs und der Untreue erfüllt sein könnten. Deshalb wird nun gegen die Sparkasse Hochrein bei der Staatsanwaltschaft Waldshut Strafanzeige erstattet.

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