Medienfonds-Anleger haben nicht mehr allzu lange Zeit ihre Ansprüche gegenüber den Anlageberatern auf Schadensersatz geltend zu machen: vor allem für solche Anlagen, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden, verjähren die Ansprüche zum 31.12.2011 endgültig und absolut. Es sollte also nicht länger gewartet werden.
Medienfonds sind geschlossene Fonds, die in die Realisierung von Kino- und Fernsehproduktionen investieren. Anleger beteiligen sich bei Medienfonds meist als Gesellschafter, sodass sie am Gewinn teilnehmen, aber auch den typischen Risiken eines gewerblichen Unternehmens unterliegen. Seit dem Jahr 2000 haben Medienfonds in Deutschland eine große Beliebtheit erfahren, dies vor allem aufgrund der angeblichen steuerlichen Vorzüge.
Die Versprechungen der Anlageberater und Banken haben sich jedoch nicht bewahrheitet und Medienfonds sind für die Anleger zu einem Verlustgeschäft geworden. Vor allem die Anpreisung als Steuersparmodell hat sich völlig in ihr Gegenteil verkehrt, da Anleger von Medienfonds nun zu Steuernachzahlungen in Millionenhöhe herangezogen werden. Bei Medienfonds mit leasingähnlichen Schuldübernahmeverträgen der Banken werden nämlich die anfänglichen Verlustzuweisungen von der Finanzbehörde nicht anerkannt. Diese hätten vielmehr über Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen, weswegen es zu Steuernachzahlungen der Anleger für die Vergangenheit kommt.
Aber nicht nur wegen der steuerlichen Problematik sind viele Medienfonds-Anleger von ihrer Anlage enttäuscht: oftmals konnten die Medienfonds auch nicht die prospektierte Rendite erwirtschaften, da die Einspielergebnisse der Filme zu wünschen übrig ließen. Anleger in Medienfonds sollten sich deshalb schnellstmöglich bezüglich ihrer Schadensersatzansprüche aus der Anlage an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt folgendes mit: "Anleger wurden bei den Beratungsgesprächen oftmals nicht ordnungsgemäß anlage- und anlegergerecht über die Risiken der Medienfonds aufgeklärt. So war vielen Anlegern z.B. nicht klar, dass ihre Einlage einem Totalverlustrisiko unterliegt. In diesen Fällen kann aber Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung von den Beratern verlangt werden; wir werden deshalb noch in diesem Jahr Klage einreichen!"
Medienfonds-Anleger sollten allerdings diesbezüglich nicht mehr allzu lange warten, da viele Ansprüche zum Jahresende verjähren, Ansprüche aus Anlagen, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden, sogar endgültig.
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