Rechtsmissbrauch LG Bochum Urteil vom 07.04.2009, Az. I – 12 O 20/09
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Vor dem LG Bochum haben wir ein Rechtsmissbrauchsurteil im Bereich Tiebedarf erstritten. Ausschlaggebend war hier ein krasses Missverhältnis von Geschäftsumsatz zu Abmahntätigkeit. In Nachgang zu dieser Entscheidung stellt sich die Frage nach möglichen Regressansprüchen der zu Unrecht Abgemahnten.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen: Filmwerk "Gluhar v Kino" für die Firma Studija Monolit (Gmbh nach russischem Recht)
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Anwaltskanzlei Kruse aus Dortmund mahnt im Namen der Firma Studija Monolit (GmbH nach russischem Recht) wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Filmwerk "Gluhar v Kino" illegal auf auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 980,- als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit einvernehmlich außergerichtlich beizulegen.
Schadensersatz für Abgemahnte AG Schleiden 9 C 158/08
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Wie das AG Schleiden festgestellt hat, ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich, wenn sie erkennbar darauf gerichtet ist, gegen den Mitbewerber einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Demnach steht dem rechtsmissbräuchlich Abgemahnten ein Anspruch gem. § 826 BGB gegen den Abmahner auf Ersatz der mit der Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten zu.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnserie LG Würzburg 14 O 1631/08
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Das LG Würzburg (Urt. v. 28.10.2008, Az. 14 O 1631/08) hat das Abmahnverhalten einer Limited auch dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn zunächst nur eine geringe Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurden. Der Rechtsmissbrauch wird vielmehr durch das Fehlen eines vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnisses zum Abmahnumsatz, eine geringe Teilnahme am Wettbewerb und deutlich überhöhte Preise indiziert.
Anwalt muss Schadensersatz zahlen: AG Charlottenburg 238 C 171/09
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Ein Rechtsanwalt kann sich gegenüber einem Gegner unter dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung schadensersatzpflichtig machen, wenn er mit seinem Mandanten bei unberechtigten Abmahnungen kollusiv zusammenwirkt hat. Das AG Charlottenburg hat damit erstmals direkt einen Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt eines Massenabmahners zugesprochen.
Unterlassung gg Anwalt OLG Hamm, Beschl v. 7.9.2010, Az. I-4 U 126/10
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Das OLG Hamm hat per Beschluss vom 07.09.2010 entschieden, dass die Werbung eines bekannten Massenabmahnanwalts in Verbindung mit von diesem ausgesprochenen Abmahnungen unzulässig ist und gegen § 43b BRAO verstößt. Damit gab das OLG in zweiter Instanz der Klägerin Recht, die ein derartiges Verhalten moniert und eine Unterlassungserklärung eingefordert hatten.
Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH
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Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner mahnt zurzeit für die
Senator Film Verleih GmbH ab.
Gegenstand der Abmahnungen sind u.a. die Filmwerke „Shock Labyrinth“, „Zack and Miri make a Porno“.
"Cell 211" und „Splice“.
Abmahnung "Unbeugsam - The Defiance" durch die Rechtsanwälte Waldorf aus Müchen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH, 956,00 EUR
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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf aus Müchen versenden im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing - Netzwerken an dem Filmwerk "Unbeugsam - The Defiance", 956,00 EUR
Purzel Video GmbH: Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, i.A.d Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke (Filme)
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Abmahnung Rechtsanwalt Auffenberg im Auftrag der Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Neue Schreiben vom 04.01.2010.
Abmahnwelle bei eBay
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In den vergangenen Wochen haben zahlreiche eBAY-Powerseller eine Abmahnung des Vereins "Ehrlich währt am längsten" erhalten. Der Verein hat seinen Hauptsitz in der Schweiz und betreibt angeblich in Sandkrug eine deutsche Geschäftstelle.
Gegenstand der Abmahnungen sind insbesondere behauptete Verstöße gegen die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nach § 312 c BGB iVm § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoVO.