Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig die seitens der abmahnenden Kanzlei vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Die solchermaßen abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Derartige Vertragsstrafeversprechen stellen Verträge dar, die 30 Jahre lang gültigkeit besitzen können.
Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
Wir beraten Sie gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.
Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.
Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de