Purzel Video GmbH: Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund, i.A.d Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke (Filme)

Abmahnung
06.01.20102028 Mal gelesen
Abmahnung Rechtsanwalt Auffenberg im Auftrag der Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Neue Schreiben vom 04.01.2010.
Purzel Video GmbH geht auch im neuen Jahr wieder gegen Anschlussinhaber vor, die angeblich pornografische Filme über den Internetanschluss verbreitet haben sollen:
 
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg verschickt mit Schreiben vom 04.01.2010 an Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss durch angebliche Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk), "pornografische Filme" über Internettauschbörsen heruntergeladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload verfügbar gemacht worden seien, von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
 
Die neuen Schreiben unterscheiden sich kaum von den bisherigen. Allerdings wurde neben der üblichen Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung die geltend gemachte Schadensersatz von 495,- ? auf 395,- ? reduziert. Die geltend gemachten Abmahnkosten von 100,- ? einschließlich der verlangten Ermittlungskosten blieben jedoch unverändert. Ingesamt wird jetzt ein Betrag von 495 ? verlangt.
 
In den Schreiben heißt es, das Gegenstand der Beauftragung von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg eine von dem Betroffenen Internetanschlussinhaber im Internet begangene Urheberrechtsverletzung durch den unberechtigten upload eines pornografischen Filmes sei.
 
Es wird wieder behauptet, dass Purzel Video GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von dem Betroffenen verbreiteten Werk sei und habe daher unter anderem nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz sowie einen Auskunftsanspruch und Vernichtungsanspruch.
 
Das beauftragte Antipiracy Unternehmen habe beweissicher und gerichtsverwertbar dokumentieren können, dass der Betroffene dem P2P Netzwerk BitTorrent eine Urheberrechtsverletzung an dem genannten Werk begangen habe.
 
Es wird sodann die Filmdatei namentlich benannt, das p2p-Netzwerk, der Titel der Torent Datei, der Haswert der bereitgestellten Datei, die Uploader IP, der Provider und das Datum und die Uhrzeit.
 
Nicht genannt wird, wie viel Prozent der angeblichen Filmdatei und in welchem Zeitraum diese verbreitet worden sei.
 
In Folge eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens gegen den Provider sei mitgeteilt worden , dass zum Tatzeitpunkt die genannte IP Adresse dem Anschlussinhaber zugeordnet gewesen sei. Hierbei wird das Aktenzeichen des LG Köln genannt.
 
Eine Lizenz zur Verbreitung des abgemahnten Filmwerkes habe der Anschlussinhaber von Purzel Video GmbH nicht erworben, weswegen eine Urheberrechtsverletzung gegeben und der Anschlussinhaber hierfür zivilrechtlich verantwortlich sei.
 
Der Betroffene wird aufgefordert , die beiliegende Unterlassungserklärung unter Einhaltung der gesetzten Frist abzugeben und einen Schadensersatz inklusive der Abmahnkosten von pauschal 495,- ? zu erstatten.
 
Rechtlich ist neben meinen Ausführungen meinen letzten Fachartikeln zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg folgendes zu beachten:
 
 
  • Der Abmahnung ist der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt. Im Hinblick auf die Frage, ob der Provider zu Recht die Bestandsdaten des Anschlussinhabers dem Rechteinhaber mitgeteilt hat, ist eine Prüfung des Beschlusses jedoch erforderlich.
  • Besonders wichtig ist, dass ggf. Folgeabmahnungen rechtlich verhindert werden. Rechtsanwalt Stefan Auffenberg bzw. dessen Auftraggeber Purzel Video GmbH machen in der Regel jeden einzelnen Filmtitel zum Gegenstand einer gesonderten Abmahnung. Bisweilen erhielten Betroffene gleich mehrere Abmahnungen durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg. Die Firma Purzel Video GmbH wird zudem auch von anderen Abmahnkanzleien vertreten. Hier drohen weitere Abmahnungen, die es zu verhindern gilt.
  • In jedem Fall empfiehlt sich daher eine sehr genaue Prüfung des Falles, um im Einzelfall eine für die Betroffenen angemessene Lösung zu erzielen. Insbesondere die Frage der Störerhaftung ist erfahrungsgemäß von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Darlegungslast muss sehr genau vorgetragen werden, um ggf. die Störerhaftung mit Erfolg auszuschließen. Zu prüfen ist auch, ob eine vergleichsweise Einigung in Frage kommt.


    Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
    Rechtsanwalt
    *Master of Laws (Medienrecht)


    www.ra-weiner.de
 

Anmerkung: Die KANZLEI WEINER ist auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert und vertritt bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben.