Mahnbescheid Waldorf Frommer im Auftrag diverser Rechteinhaber: Altfälle aus den Jahren 2012 und 2013 betroffen

Abmahnung Filesharing
20.05.2015504 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben im Auftrag verschiedener Rechteinhaber beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung beantragt. Mögliche Rechteinhaber sind Constantin Film Verleih, Universum Film GmbH, Tele München Fernseh GmbH u.a.

Gerichtlicher Mahnbescheid durch das Mahngericht erhalten? Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben m Auftrag diverser Rechteinhaber an Anschlussinhaber beim zuständigen Amtsgericht Mahnbescheid gegen Anschlussinhaber beantragt, die wegen einer Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen in den Jahren 2012 und 2013 eine Abmahnung erhalten haben.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sind derzeit im Auftrag diverser Rechteinhaber dazu übergangenen, Altfalle aus den Jahren 2012 und 2013 gerichtlich weiterzuverfolgen. Diverse Anschlussinhaber erhielten heute einen gerichtlichen Mahnbescheid durch das zuständige Amtsgericht.

Mögliche Rechteinhaber, für die Waldorf Frommer einen Mahnbescheid beantragt haben könnten, sind z.B.

  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH & Co. KG
  • Studio Canal GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. IKG
  • Warner Brothers Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Hörbuch Hamburg HHV
  • Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
  • Random House GmbH

Folgende Fragen stellen häufig sich aus rechtlicher Sicht

  • Sollte gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben werden? Wie geht es dann weiter? Was wird Waldorf Frommer im Falle eines Widerspruchs dann tun?
  • Kann der Widerspruch vom Betroffenen selbst eingelegt werden?
  • Muss das Widerspruchsformular für den Widerspruch verwendet werden?
  • Sollte der Widerspruch gegen die gesamte Forderung erhoben werden?
  • Wo muss der Widerspruch eingelegt werden? Sind Formvorschriften zu beachten?
  • Ist es sinnvoll, dass der Widerspruch von einem Rechtsanwalt eingelegt wird?
  • Sollte der Widerspruch per Einschreiben erfolgen?
  • Was passiert, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wird?
  • Kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch ein Rechtsmittel eingelegt werden?
  • Was ist, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wurde, weil der Betroffene nicht zu Hause war, sondern z.B. auf einer Dienstreise, Urlaub oder im Krankenhaus?
  • Was passiert, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist?
  • Sollte gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt werden?
  • Wo muss der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden? Sind Formvorschriften zu beachten?
  • Was passiert, wenn die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid abgelaufen ist?
  • Was ist, wenn die Einspruchsfrist versäumt wurde, weil der Betroffene nicht zu Hause war, sondern z.B. auf einer Dienstreise, Urlaub oder im Krankenhaus?
  • Wenn ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid vorliegt: Kann aus dem Vollstreckungsbescheid direkt die Zwangsvollstreckung erfolgen?
  • Kann mit einem fristgerechten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung verhindert werden?

 Es stellen sich also eine Fülle von Fragen, deren Beantwortung urheberrechtliche Fachkompetenz erfordert.  Natürlich ist auch entscheidend, ob der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung überhaupt verantwortlich ist. Es ist seit langem bekannt, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht selten Altfälle notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung weiterzuverfolgen.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.