Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Bastei Lübbe AG - Dan Brown “Inferno”

Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Bastei Lübbe AG - Dan Brown “Inferno”
06.11.2013505 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Internetanschlussinhaber im Auftrag der Bastei Lübbe AG wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist das Hörbuch "Inferno" von Dan Brown. Diese sollen die betroffenen Anschlussinhaber über eine Internet-Tauschbörse anderen Nutzern des selbigen Netzwerks zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Daher fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 519,50 Euro zu zahlen.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieses öffentliche Zugänglichmachen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zu verteidigen?

Dies heißt jedoch keinesfalls, dass vorschnell und ohne vorherige rechtliche Überprüfung den Forderungen nachgekommen werden sollte.

Insbesondere sollte, die auch dieser Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung vorerst nicht unterzeichnet werden. Denn diese enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Sie sollten dennoch in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes insoweit "modifiziert" werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt und trotzdem den rechtlichen Anforderungen genügt.

Auch der geforderte Geldbetrag in Höhe von 519,50 Euro könnte unter Umständen verringert oder sogar in manchen Fällen ganz verweigert werden. Insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber beweissicher darlegen kann, dass nicht er selbst, dass heißt als sogenannter Täter, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern die Möglichkeit besteht, dass ein selbstverantwortlicher Dritter das Hörbuch "Inferno" von Dan Brown heruntergeladen und somit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat. Der Anschlussinhaber kann dann zwar noch gegebenenfalls als sogenannter Störer haften, dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Bastei Lübbe AG wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Hörbuch "Inferno" von Dan Brown erhalten haben, lohnt sich in jedem Fall die Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Auch sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Gerne können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer 030 96535-855 Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.  Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.