Die Studentenwerke ermitteln systematisch gegen BAföG-Empfänger, sobald der Verdacht besteht, dass die Studenten bei der Antragstellung vorhandenes Vermögen verschwiegen haben. Denn Einkommen und Vermögen des Studenten werden auf den Bedarf angerechnet. Ein Anspruch auf BAföG besteht nur dann, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Die Kontrolle erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in einem Beschluss vom 28.06.2007 (Aktenzeichen: 4 LA 39/06) zur rechtlichen Bewertung von Treuhandvermögen Stellung genommen.
Am 01.01.1999 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit in Kraft. Die Träger der Rentenversicherung übernahmen die gesetzliche Aufgabe der Betriebsprüfungen von den Krankenkassen. Dies hat zu einer Verschärfung der Prüfungstätigkeit geführt.
Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts hat den Terminbericht über die Ergebnisse der Sitzung vom 29. Januar 2008 veröffentlicht. Zur Frage der Kürzung der Renten wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres heisst es:
Die Beschäftigung von Familienangehörigen ist immer wieder Gegenstand von Entscheidungen der Sozialversicherungsträger. Auch die Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger werfen immer wieder ein Auge auf mitarbeitende Ehegatten und Verwandte.