Tätigkeiten im Personalrat und im Personalausschuss einer Landwirtschaftskammer begründen keinen Qualifikationsvorsprung und geben nicht den Ausschlag für die Besetzung einer Dezernatsleiterstelle
Eine Schwerbehinderung kann jeden treffen. Als Ursachen kommen Unfälle, aber auch Krankheit und Alter in Betracht. Eine Schwerbehinderung hat medizinische und persönliche, häufig vor allem auch berufliche Konsequenzen: Denn schlimmstenfalls droht der Verlust des Arbeitsplatzes.
Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt oder versetzt werden wollen, haben grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.
Die Studentenwerke ermitteln systematisch gegen BAföG-Empfänger, sobald der Verdacht besteht, dass die Studenten bei der Antragstellung vorhandenes Vermögen verschwiegen haben. Denn Einkommen und Vermögen des Studenten werden auf den Bedarf angerechnet. Ein Anspruch auf BAföG besteht nur dann, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Die Kontrolle erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern.