Versuchen Sie einer Bußgeldstelle einmal zu erklären, dass nicht Sie zu schnell gefahren sind, sondern das Messgerät falsch bedient wurde.
In der Regel schenken Ihnen die Behörden - im Glücksfall - nicht mehr als ein "müdes Lächeln"; Ihre Stellungnahme wird auf die Ablage "kennen wir schon!" gelegt und ans Gericht zur Entscheidung weitergeleitet. Wenn Sie dann aber glauben, dass man Ihnen und Ihrem Anliegen vor Gericht Gehör schenken wird, dann irren Sie sich!