Autofahrer dürfen ihr Handy unterwegs auch zum Ablesen der Uhrzeit nicht in die Hand nehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 2 Ss Owi 177/05) hervor, in der das Gericht damit einen Bußgeldbescheid über 40 Euro bestätigte, den ein Autofahrer angefochten hatte.
Ordnungswidrig handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampel wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt. Dabei soll es keine Rolle soielen, ob eine Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird.