Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Zulässigkeit und Umsetzung eines Bauvorhabens befassen. Die Aufgabe des öffentlichen Baurechtes ist dabei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf Grund und Boden zu wahren. Es wird zwischen Bundes- und Landesrecht unterschieden (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). Die Bauaufsicht ist dabei für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften aus dem öffentlichen Baurecht zuständig.  Falls Sie also die erhoffte Baugenehmigung versagt bekommen haben, eine Nutzungsuntersagen oder gar eine Abrissverfügung erhalten haben, sollten Sie einen (Fach-) Anwalt aufsuchen.

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