Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dies bietet den Vorteil, dass Sie sich im Alter nicht lediglich auf die gesetzliche Rente verlassen müssen. So kann unter anderem das Weihnachtsgeld als Beitrag in die Vorsorge umgewandelt werden und somit eine Zusatzrente aufgebaut werden. Von dieser Möglichkeit wissen leider nur wenige Arbeitnehmer. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten eine betriebliche Altersvorsorge durchzuführen, wie zum Beispiel die Einrichtung einer Direktvorsorge oder Pensionskasse. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

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