Im Rahmen meiner Beratungspraxis wird mir oft die Auffassung mitgeteilt, dass doch während der Kurzarbeit eine Kündigung unzulässig sei.
Zwar spricht der erste Schein gegen die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung, jedoch läßt die Rechtsprechung dem Arbeitgeber einige Möglichkeiten, um auch in diesem Stadium eine Kündigung auszusprechen.