Das Landgericht Hamburg hatte nunmehr über die Schadensersatzforderung im Rahmen einer urheberrechtsverletzung bei dem sog. Filesharing zu entscheiden.
Im Ergebnis kommt das Landgericht in dem Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09 zu folgender Kernaussage: es sei Schadensersatz für jedes Lied in Höhe von 15 € zu zahlen.
Weiterhin ist unbedingt zur Kenntnis zu nehmen, dass der - den Anschluss zur Verfügung stellende - Vater des Störers nicht zum Schadensersatz verurteilt wurde.