Rücktritt vom Aufhebungsvertrag (LAG Düsseldorf 12 Sa 962/09)

Arbeit Betrieb
17.12.2010871 Mal gelesen

Im Rahmen meiner Beratungspraxis wird mir oft der Sachverhalt mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsklausel geschlossen hat, jedoch die Abfindung - oftmals wegen der Insolvenz des Arbeitgebers - nicht gezahlt wird.

In diesen Fällen kann der Rücktritt von dem Aufhebungsvertrag nicht nur sinnvoll, sondern unter Umständen auch notwendig sein. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Rücktritt grundsätzlich nach Maßgabe des § 323 BGB zulässig sein wird. Diese Vorschrift findet regelmäßig auch auf Aufhebungsverträge Anwendung.

Das LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf 12 Sa 962/09) hat in einer Entscheidung darauf hingewiesen, dass dieses Rücktrittsrecht im allgemeinen nicht durch Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers ausgeschlossen wird.

Die Einzelheiten und die taktische Vorgehensweise sollte im Einzelfall professionell beraten werden.



Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden