Zulässigkeit der Kündigung während der Kurzarbeit

Arbeit Betrieb
15.12.2010522 Mal gelesen

Im Rahmen meiner Beratungspraxis wird mir oft die Auffassung mitgeteilt, dass doch während der Kurzarbeit eine Kündigung unzulässig sei.

Zwar spricht der erste Schein gegen die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung, jedoch läßt die Rechtsprechung dem Arbeitgeber einige Möglichkeiten, um auch in diesem Stadium eine Kündigung auszusprechen.

In einer aktuellen Entscheidung hat nunmher (auch) das LAG Hamm dahingehend geurteilt, dass der Arbeitgeber auch während der Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen aussprechen darf, wenn nicht die erwartete Stabilisierung der Auftragslage nicht eintritt (LAG Hamm v. 24.06.10, Az. 8 Sa 1488/09).

Es gilt aber zu beachten, dass die Kündigung und die zu Grunde liegenden Gründe einer Überprüfung durch das zuständige Arbeitsgericht zugänglich ist und regelmäßig angeraten werden muss. Der Arbeitgeber hat im Übrigen sämtliche im jeweiligen Fall einschlägigen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten.

Der Arbeitnehmer hat unbedingt die 3-wöchige Klagefrist (Frist ab Zugang der Kündigung) einzuhalten!



Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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