BSG, 09.03.2026 - B 10 LW 1/26 AR, B 10 LW 2/26 AR, B 10 LW 3/26 AR, B 10 LW 4/26 AR - Verwerfung der Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen der verbundenen Verfahren; Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften mangels Vertretung des Klägers mangels Einreichung der Beschwerdeschriften von einem zugelassenen Prozessbevollmächtigten innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist
...Bundessozialgericht Beschl. v. 09.03.2026, Az.: B 10 LW 1/26 AR, B 10 LW 2/26 AR, B 10 LW 3/26 AR, B 10 LW 4/26 AR Auf das Erfordernis, sich vor dem BSG durch einen der in § 73 Abs 4 SGG aufgeführten Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen, ist der Kläger in der Rechtsmittelbelehrung der LSG-Urteile hingewiesen worden...
.......