Fixgeschäft
...Fixgeschäft Normen § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB § 376 HGB §§ 50 ff. BörsG Information 1 Allgemein Ein Fixgeschäft ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem vereinbart ist, dass die Leistung des einen Teils genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer bestimmten Frist bewirkt werden soll.Ob ein absolutes oder ein relatives Fixgeschäft vorliegt, ist gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln....