Beförderung eines Beamten
...Beförderung eines Beamten Normen § 32 ff. BLV Laufbahnverordnungen der Länder bzw. bestimmter BerufsgruppenLBAV Information 1 Allgemein Die Beförderung ist gemäß § 32 BLV die Verleihung eines höheren Amtes im statusrechtlichen Sinne mit anderer Amtsbezeichnung und einem höherem Endgrundgehalt. Die Beförderung ist ein Verwaltungsakt und erfolgt durch Ernennung ....