Streithilfe
...Streithilfe Normen §§ 66 – 71 ZPO Information 1 Allgemein Streithilfe ist der Beitritt eines Dritten in einen anhängigen Rechtsstreit zur Unterstützung einer der Parteien. Die Streithilfe wird auch als Nebenintervention bezeichnet. Vielfach geht der Streithilfe eine Streitverkündung durch eine der Parteien des Prozesses voraus....