Veränderungssperre
...Veränderungssperre Normen § 19 AEG §§ 14 ff. BauGB § 9a FStrG § 4 MBPlG § 15 WaStrG Information 1 AllgemeinDie in § 14 BauGB geregelte Veränderungssperre ist eine behördliche Anordnung, dass in einem bestimmten Gebiet, in dem von staatlicher Seite ein bestimmtes (Plan-)Vorhaben umgesetzt werden soll, keine bzw. nur bestimmte bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen....