Gewerbliches Wärmecontracting
...Gewerbliches Wärmecontracting Normen § 556c BGB WärmeLV Information 1 Begriffsbestimmung Wärmecontracting ist eine Dienstleistung für Hauseigentümer und Vermieter, bei der durch einen Heizungsbauunternehmer oder den öffentlichen/privaten Energielieferanten sowohl die Heizungsanlage gestellt§ 556c BGB regelt die wesentlichen Voraussetzungen für eine Umlage von Kosten der gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) als Betriebskosten in einem bestehenden Mietverhältnis....