Verweisung - Zivilprozess
...Verweisung - Zivilprozess Normen § 281 ZPO § 20 RVG § 17a GVG Information 1 Allgemein Die Verweisung ist die Abgabe des Rechtsstreits an das zuständige Gericht.2 Örtliche oder sachliche Unzuständigkeit Wird die Klage bei einem Gericht eingereicht, das örtlich oder sachlich unzuständig ist, so kann der Kläger gemäß § 281 ZPO den Ausspruch eines Prozessurteils durch einen Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht abwenden. Die Vorschrift gilt für alle...