Zuständigkeit - Zivilprozess
Normen
Information
Zuordnung eines Rechtsstreits zu einem Gericht.
Es werden folgende Formen der gerichtlichen Zuständigkeit unterschieden:
Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit.
Die ausschließliche und die allgemeine Zuständigkeit.
Die gesetzlich geregelte Zuständigkeit und die zwischen den Parteien vereinbarte Zuständigkeit.
Siehe auch
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Coester-Waltjen: Die internationale Zuständigkeit duetscher Gerichte in Zivil- und Handelssachen; Jura 2003, 320