Abtretung
...Abtretung Normen §§ 398 - 413 BGB § 354a HGB § 287 Abs. 2 InsO § 308 Nr. 9 BGB BT-Drs. 19/26915 (Gesetzesbegründung zu § 308 Nr. 9 BGB ) Information 1 Allgemein Rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher Forderungsübergang. Bei der Abtretung überträgt der bisherige Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner auf einen neuen Gläubiger . Der Kenntnis oder der Einwilligung des Schuldners bedarf es dabei nicht....