Beschäftigte im öffentlichen Dienst
...Beschäftigte im öffentlichen Dienst Normen TVöD TV-L § 4 BPersVG Information 1 Allgemein Der Begriff des Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen, juristische Personen des öffentlichen Rechts ) ist in § 4 BPersVG legal definiert. Dazu gehören die Beamten die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die Richter die Soldaten die Auszubildenden Beamte unterliegen nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht...
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