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Rechtsbeistand

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Der Begriff des Rechtsbeistands wird mit verschiedenen Bedeutungen verwendet:

  • als umgangssprachliche Bezeichnung für die juristische Unterstützung einer Person, z.B. durch einen Rechtsanwalt

  • als synonym für den Beistand

Rechtsbeistände waren zuvor Personen, die nach dem nunmehr außer Kraft getretenen Rechtsberatungsgesetz eine beschränkte Erlaubnis erhalten hatten, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Die neue Berufsbezeichnung ist "Rechtsdienstleister". Registrierte Erlaubnisinhaber stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 RDGEG einem Rechtsanwalt gleich.

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