Rechtsbeistand
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Der Begriff des Rechtsbeistands wird mit verschiedenen Bedeutungen verwendet:
als umgangssprachliche Bezeichnung für die juristische Unterstützung einer Person, z.B. durch einen Rechtsanwalt
als synonym für den Beistand
Rechtsbeistände waren zuvor Personen, die nach dem nunmehr außer Kraft getretenen Rechtsberatungsgesetz eine beschränkte Erlaubnis erhalten hatten, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Die neue Berufsbezeichnung ist "Rechtsdienstleister". Registrierte Erlaubnisinhaber stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 RDGEG einem Rechtsanwalt gleich.