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Landtagswahlgesetz (LWG)

Bibliographie

Titel
Landtagswahlgesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
111-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 2026 (Amtsbl. I S. 418) (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze1
Wahltag2
Einteilung des Wahlgebiets3
Zweiter Abschnitt
Wahlorgane
Wahlorgane4
Bildung der Wahlorgane5
Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände6
Ehrenämter7
Dritter Abschnitt
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlrecht8
Ausschluss vom Wahlrecht9
Ausübung des Wahlrechts10
Wählbarkeit11
Vierter Abschnitt
Wählerverzeichnis und Wahlschein
Wählerverzeichnis12
(weggefallen)13
Wahlschein14
Fünfter Abschnitt
Wahlvorschläge
Wahlvorschlagsrecht15
Inhalt und Form der Wahlvorschläge16
Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern17
Vertrauensperson18
Einreichung der Wahlvorschläge19
Zurücknahme von Wahlvorschlägen20
Änderung von Wahlvorschlägen21
Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge22
Prüfung und Zulassung der Landeswahlvorschläge23
Reihenfolge und Bekanntmachung der Wahlvorschläge24
Sechster Abschnitt
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Stimmzettel25
Öffentlichkeit der Wahl26
Wahlräume27
(wegefallen)28
Verbot der Wahlwerbung, Unterschriftensammlung und Veröffentlichung von Wählerbefragungen29
Wahrung des Wahlgeheimnisses30
Stimmabgabe31
Briefwahl32
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln33
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und des Briefwahlergebnisses34
Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde35
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis36
Feststellung des Gesamtwahlergebnisses37
Sitzverteilung38
Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten39
Siebter Abschnitt
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag40
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag41
Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern42
Neuverteilung der Sitze43
Achter Abschnitt
Nachwahl, Wiederholungswahl, Wahlanfechtung, Ordnungswidrigkeiten
Nachwahl44
Wiederholungswahl45
Anfechtung der Wahl46
Ordnungswidrigkeiten47
Neunter Abschnitt
Wahlkosten, Statistik und Schlussvorschriften
Wahlkosten48
Wahlstatistik49
Fristen, Termine und Form50
Ermächtigungsgrundlagen51
Übergangsregelung51a
Inkrafttreten52

Bekanntmachung der Neufassung des Landtagswahlgesetzes

Vom 11. Juni 2026 (Amtsbl. I S. 418)

Aufgrund des Artikels 2 des Gesetzes vom 11. Februar 2026 (Amtsbl. I S. 190) wird nachstehend der Wortlaut des Landtagswahlgesetzes in der vom 20. März 2026 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 2. März 2021 (Amtsbl. I S. 654),

  2. 2.

    das am 27. November 2021 in Kraft getretene Gesetz vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2482),

  3. 3.

    das am 17. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688),

  4. 4.

    den am 20. März 2026 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.