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§ 3 LWG - Einteilung des Wahlgebiets

Bibliographie

Titel
Landtagswahlgesetz
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
111-1

(1) Wahlgebiet ist das Saarland.

(2) Das Wahlgebiet wird in drei Wahlkreise eingeteilt:

  1. 1.

    Der Wahlkreis Saarbrücken umfasst den Regionalverband Saarbrücken.

  2. 2.

    Der Wahlkreis Saarlouis umfasst die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern.

  3. 3.

    Der Wahlkreis Neunkirchen umfasst die Landkreise Neunkirchen, St. Wendel und den Saarpfalz-Kreis.

(3) Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter kann die Gemeinde für die Stimmabgabe in Wahlbezirke einteilen. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass hierdurch das Wahlgeheimnis gefährdet wird.