Auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e.V. erhalten? Ich berate Sie.

13.07.201833 Mal gelesen
Mir wurde erneut eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zum Verein Lauterer Wettbewerb e.V.:

Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. setzt sich nach eigenen Angaben für die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder ein. Hierbei beobachtet der Verein nach eigenen Angaben das Wettbewerbsgeschehen und kontrolliert die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr. Der Verein nimmt insoweit für sich in Anspruch, gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 2 UWG zur Rechtsverfolgung befugt zu sein. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehören nach eigenen Angaben Gewerbetreibende auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Beleuchtungskörpern.

 

Zur Abmahntätigkeit des Vereins:

Der Verein spricht Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Beleuchtungskörpern aus. Insbesondere geht der Verein gegen Angebote über Beleuchtungskörper vor, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen bzw. bei denen Verstöße gegen Informationspflichten vorliegen (fehlende Kennzeichnung der Verpackung der Leuchtmittel mit dem vorgeschriebenen Energieetikett gemäß Artikel 3 Abs. 1 e in Verbindung mit Anhang I VO (EU) Nr. 874/2012; fehlende Kennzeichnung der Beleuchtungskörper entsprechend den Vorgaben des ElektroG; fehlende Registrierung der Beleuchtungskörper bei der Stiftung EAR gemäß ElektroG und fehlende CE-Kennzeichnung der Beleuchtungskörper gemäß ProdSG und ElektrostoffV).

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Mit der mir vorliegenden Abmahnung wird die Bewerbung einer Halogenlampe als "Sparlampe" gerügt. Zur Begründung wird ausgeführt, mit dem Begriff suggeriere der Abgemahnte, dass es sich bei den angebotenen Lampen um besonders sparsame Lampen handelt, was tatsächlich nicht der Fall sei.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Verein fordert mit seinem Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Erklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 220,15 Euro vor.

 

Meine Einschätzung:

 

Eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e.V. sollten Sie auf jeden Fall Ernst nehmen. Da die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Vertrieb von Beleuchtungskörpern nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig ist, ist die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sehr haftungsträchtig. Dies sollte bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung berücksichtigt werden.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine e-mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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