Schluss mit David gegen Goliath – Kommen jetzt die Musterklagen?

07.02.2017 145 Mal gelesen
Aktuell überarbeitet der Gesetzgeber das deutsche Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht. In seiner Stellungnahme aus November 2016 forderte der Bundesrat die Einführung eines Musterfeststellungsklageverfahrens.

Bisher kassiert in erster Linie der Staat

Ziel des Bundesrates ist es den Verbraucher zu unterstützen und ihm eine effektive Möglichkeit zu verschaffen eventuelle Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen, die gegen Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben.

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen untereinander Absprachen treffen, wodurch konkurrierende Unternehme, aber auch Verbraucher getäuscht und geschädigt werden. Solche Absprachen sind verboten und werden auf nationaler Ebene vom Bundeskartellamt durch die Verhängung von Bußgeldern geahndet. Solche Bußgelder fließen jedoch dem Staat zu, und nicht den Geschädigten. Deshalb gibt es neben den bußgeldrechtlichen Sanktionen auch die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern.

Verbraucher haben kaum Chancen auf Schadensersatz

Diese Schadensersatzansprüche können bis jetzt lediglich von geschädigten Unternehmen, ob Konkurrent, Geschäftspartner oder Großkunde, sinnvoll geltend gemacht werden. Aufgrund der großen Streuwirkung lohnte sich der Aufwand einer Klage für den einfachen Verbraucher bis jetzt in der Regel nicht.

Im Falle von Preisabsprachen steigt der Preis für den Endverbraucher vielleicht nur um ein paar Cent, so dass ihm kein hoher Schaden entsteht, während seitens der Unternehmen erhebliche Mehreinnahmen entstehen. Im Vergleich zu dem Aufwand und dem Risiko, dass ein Verfahren mit sich bringt, scheut sich der Durchschnittsverbraucher verständlicherweise vor dem Ergreifen von rechtlichen Maßnahmen.

Musterklagen durch Verbraucherschutzverbände

Um den Verbrauchern diese Hürden zu nehmen, schlägt der Bundesrat nun die Einführung eines sogenannten Musterfeststellungsklageverfahrens ein.

Bei einem solchen sollen die Verbraucherschutzverbände stellvertretend einen Musterfall verhandeln. Hat diese Musterklage Erfolg, können sich sämtliche Geschädigte in eigenen Verfahren auf die richterlichen Wertungen dieses Verfahrens berufen, können also selbst mit einem Erfolg vor Gericht rechnen. Um eine Klagewelle und die im Falle einer Niederlage zu erwartenden Verfahrenskosten zu vermeiden, dürfte den betroffenen Unternehmen an einer außergerichtlichen Einigung gelegen sein, sodass dem Verbraucher der umständliche Weg über ein Gerichtsverfahren erspart bliebe.

Ob die vorgeschlagene Musterklage tatsächlich Einzug in das kommende Kartellrecht findet bleibt abzuwarten. Aus Verbrauchersicht wäre es sicherlich wünschenswert.


Weitere Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht finden sie hier: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html