Rechtsanwalt Stefan Jönsson mahnt Onlinehändler ab

Rechtsanwalt Stefan Jönsson mahnt Onlinehändler ab
22.12.2015235 Mal gelesen
Die Kanzlei Stefan Jönsson Rechtsanwalt verschickt neuerdings Abmahnungen an Onlinehändler im Auftrag der H.C.W. GmbH & Co. KG. Darin werden vor allem Verstöße gegen Wettbewerbsrecht gerügt.

Was wirft Rechtsanwalt Stefan Jönsson in seiner Abmahnung vor?

Rechtsanwalt Stefan Jönsson wirft in seiner Abmahnung dem jeweiligen Onlinehändler vor allem vor, dass er in seinem Onlineshop sowie bei eBay keine Angaben zumGrundpreis gemacht haben soll. Darüber hinaus moniert er, dass bei einigen Artikeln die erforderlichen Angaben zur Biozid-Verordnung fehlen würden, weil es sich um Biozidprodukte handeln würde. Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um die Firma H.C.W. GmbH & Co. KG aus Dresden.

Was sollen abgemahnte Onlinehändler tun?

Aufgrund dieser angeblichen Verstöße gegen Wettbewerbsrecht fordert die Kanzlei Stefan Jönsson den abgemahnten Shopbetreiber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Darüber hinaus verlangt er, dass der Onlinehändler Abmahnkosten in Höhe von 865,- Euro erstattet.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgeben

Von Rechtsanwalt Stefan Jönsson abgemahnte Onlinehändler sollten sich keinesfalls unter Druck setzen lassen und nicht die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zunächst einmal muss geprüft werden, ob Sie die gerügten Wettbewerbsverletzungen überhaupt begangen haben. Selbst wenn das der Fall ist, kann die Abmahnung etwa wegen Rechtsmissbrauches unwirksam sein. Darüber hinaus kommt es häufig vor, dass die Abmahnkosten von geschäftstüchtigen Abmahnanwälten zu hoch angesetzt werden. Auf Ihren Wunsch helfen wir Ihnen gerne weiter.

Abmahnfester Onlineshop spart Kosten

Darüber hinaus überprüfen wir gerne, ob Ihr Onlineshop abmahnsicher ist. Sie sollten insbesondere darauf achten, dass er über ein vollständiges und aktuelles Impressum verfügt und die notwendigen Angaben zum Preis gemacht werden. Ferner sollten Sie bei der Widerrufsbelehrung aufpassen. Ebenso wichtig ist, dass Sie für die im Onlineshop oder bei eBay angebotenen Produkte keine von anderen Webseiten abgekupferten Bilder verwenden. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen.

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