Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrage der Firma Longchamp SAS vom 10.04.2014 wegen des Verkaufes von nachgeahmten Handtaschen über eBay

Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrage der Firma Longchamp SAS vom 10.04.2014 wegen des Verkaufes von nachgeahmten Handtaschen über eBay
05.05.2014179 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Longchamp SAS aus Paris, ausgesprochen durch die KLAKA Rechtsanwälte, zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, nachgeahmte Handtaschen über die Verkaufsplattform eBay angeboten zu haben.

Es soll sich hierbei um Falsikate handeln, die durch das französische Lederwarenunternehmen Longchamp SAS nicht autorisiert wurden.

Es werden Verstöße gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz sowie das Geschmacksmusterrecht geltend gemacht.

Im ersten Schritt wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

 

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

 

Die Unterlassungserklärung sieht im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € vor. Es sollte unbedingt erwogen werden, diese nach dem Hamburger Brauch abzugeben.

Ferner werden im Abmahnschreiben Ansprüche wegen Kostenerstattung und Schadensersatz zunächst dem Grunde nach geltend gemacht. Die konkrete Bezifferung der Ansprüche soll nach erfolgter weitergehender Auskunftserteilung erfolgen.

Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Übereilte Angaben und insbesondere die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollten vermieden werden.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten

  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten

  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

  • Ruhig bleiben

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!