Rechtswörterbuch

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Pauschalhonorar

 Normen 

§ 4 Abs. 2 RVG

 Information 

Vergütung eines Rechtsanwalts nach einem pauschalen Satz auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung.

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars muss den Formanforderungen einer Vergütungsvereinbarung entsprechen.

Die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit des Pauschalhonorars ist für den Berufsanfänger noch schwieriger als die Abrechnung nach einem Zeithonorar.

Die Vereinbarung sollte detailliert aufzeigen, welche Leistungen erfasst sind, insbesondere ob die Auslagen und die Umsatzsteuer in dem pauschalen Satz enthalten sind. Fehlt eine entsprechende Regelung, so sind sie im Zweifel mit abgegolten, für eine andere Vereinbarung ist der Rechtsanwalt beweispflichtig.

 Siehe auch 

Erfolgshonorar

Rechtsanwaltsvergütung

Zeithonorar

Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klüsener/Uher: RVG-Kommentar; 6. Auflage 2014

Rehberg u.a.: RVG. Komentar; 6. Auflage 2014