Markenrecht / Markeneintragung: Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. (Medienrecht) aus Mainz informiert

Wettbewerbs- und Markenrecht
30.07.20091595 Mal gelesen

Markenrecht  

Immer häufiger fragen Unternehmer nach den Möglichkeiten, wie man das eigene Produkt markenrechtlich schützen lassen kann. Dies ist wenig verwunderlich, bildet doch die Markeneintragung ein einfaches und professionelles Instrument zum Schutz des Unternehmens. 

Zunächst gilt es dabei zu prüfen, ob überhaupt eine eintragungsfähige Marke vorliegt.


Marken sind vordergründig als Zeichen zu verstehen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungeneines eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.Rechtsgrundlage des Markenrechts ist dabei in erster Linie das Markengesetz.

Die Marke ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg des Unternehmens. Marken schaffen Kundenbeziehungen. Kunden können bei Marken gemeinhin eine gleich bleibende Qualität zu einem bestimmten Preis sowie eine breite Verfügbarkeit voraussetzen.

Sie führen zur Wiedererkennung des Produkts im Zeitalter der Medienvielfalt und des Information-und Produktüberflusses.
Der immaterielle Wert einer Marke kennt dabei keine Grenzen (Bsp: Coca Cola, Adidas, FIFA WM 2006). Viele Fusionen und Übernahmen im Unternehmensbereich finden nur zu dem Zweck statt, die Rechte an einer Marke zu erlangen.
Damit aus einem Namen oder aus einem Produkt eine erfolgreiche Marke ensteht, bedarf es allerdings einer zielgerichteten Werbung, die nicht selten sehr kostenintensiv ist, bis die Marke einmal etabliert ist.
Zuvor bedarf es allerdings einer Eintragung der Marke beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA). Der rechtliche Schutz einer eingetragenen Marke beginnt dann mit dem Tag des Eingangs der Markenanmeldung beim Deutschen Patent und Markenamt.
Hierbei muss sich der Unternehmer genau überlegen, gegen welche Konkurrenten und Konkurrenzprodukte er seine Marke schützen möchte.
Daneben ist zu beachten, dass man eine Marke nicht nur bundesweit, sondern auch europa- und weltweit schützen lassen kann.
Wenn es dann jedoch einmal so weit ist, dass man die eingetragene Marke am Markt positioniert hat, bedarf es eines straffen Markenmanagements, um die Marke gegen Nachahmer und sonstige unberechtigte Leistungsübernahmen zu schützen.
Kommt es in der Folge zu einer Rechtsverletzung, so stehen dem Markeninhaber aufgrund der Markeneintragung eine Vielzahl von Ansprüchen zu.
Er kann beispielsweise verlangen, dass sein Konkurrent es in Zukunft zu unterlassen hat, seine Marke zu nutzen. Er kann gegebenenfalls die Vernichtung der Marke verlangen, er kann einen Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung geltend machen oder Schadensersatz verlangen.
Da vor allen Dingen die markenrechtlichen Schadensersatzansprüche oft immense Summen zum Gegenstand haben, sollte daher im Vorfeld eine entsprechende Absicherung durch eine Markeneintragung erfolgen.

RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)

Links:

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