WALDORF FROMMER: Verfahren wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem LG Magdeburg – Keine Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerseite

WALDORF FROMMER: Verfahren wegen unlizenzierter Bildnutzung vor dem LG Magdeburg – Keine Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerseite
03.09.2015178 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Landgericht Magdeburg vom 11.12.2014, Az. 7 O 922/14

Der Beklagte hatte eine Fotografie aus dem Repertoire der Klägerin in seinen Internetauftritt eingebunden, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein.

Auf die Abmahnung der Klägerin hin hatte der Beklagte darauf verwiesen, dass ihm die Nutzungsrechte an der streitgegenständlichen Fotografie von einer Webeagentur eingeräumt worden wären. Zudem verweigerte er die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Auskunfterteilung über den Zeitraum, in welchem das Bildmaterial genutzt wurde.

Nachdem sämtliche Versuche einer außergerichtlichen und gütlichen Beilegung des Rechtstreits gescheitert waren, wurde der Beklagte wegen der unlizenzierten Nutzung einer Fotografie im Internet vor dem Landgericht Magdeburg auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Feststellung der Schadenersatzverpflichtung sowie Kostenerstattung in Anspruch genommen.

In der mündlichen Verhandlung stellte das Landgericht klar, dass es an der Aktivlegitimation der Klägerin keine Zweifel hege und es dem Beklagten nicht gelungen sei, eine gültige Nutzungslizenz für die Fotografie nachzuweisen. Angesichts des strengen Verschuldungsmaßstabes im Urheberrecht sei von einer Haftung des Beklagten auszugehen.

Der beklagte Firmeninhaber, der nach Klageerhebung eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, entschloss sich nach den Hinweisen des Gerichts das Vergleichsangebot der Klägerin anzunehmen. Durch Zahlung von EUR 2.500,00 sowie der Übernahme sämtlicher Kosten des Gerichtsverfahrens wurde der Rechtstreit beigelegt.

 

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