Haftung wegen Fototapete

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01.03.202353 Mal gelesen
Fotograf klagt auf Urheberrechtsverletzung

Wegen der unberechtigten Vervielfältigung und Veröffentlichung seines Fotos durch die Vermieterin einer Ferienwohnung konnte sich ein Fotograf vor dem Landgericht Köln (Urteil vom 18.08.2022 – 14 O 350/21) erfolgreich auf eine Urheberrechtsverletzung berufen.

Internetinserat wird Vermieterin zum Verhängnis  

Das Landgericht Köln hatte jüngst über die Klage eines Fotografen gegen die unberechtigte Verwendung eines seiner Fotos zu entscheiden. Dieser hatte gegen die Vermieterin einer Ferienwohnung geklagt, die in dem Schlafzimmer der Ferienwohnung eine Fototapete mit dem Motiv des Fotografen tapeziert hatte. Die Ferienwohnung bewarb sie auf ihrer eigenen Website und auf Buchungsplattformen. Darin waren auch Bilder des Schlafzimmers samt Fototapete zu sehen. Ein Einverständnis zum Verwenden der Bilder durch den Urheber des Motivs hatte sie vorab nicht eingeholt.

Keine Nutzungsrechte zur Veröffentlichung

Die Kölner Richter hatten nun über die Reichweite der Nutzungsrechte der Vermieterin hinsichtlich des urheberrechtlich geschützten Fotos zu entscheiden. Im Ergebnis gaben die Richter dem Urheber mit seiner Klage recht.

Zwar habe die Vermieterin die Fototapete gekauft. Damit einher gehe das Recht, diese für ihren üblichen Zweck, das Tapezieren, zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung lehnte das Gericht allerdings ab. Dies sei vom Zweckgedanken nicht gedeckt.
Das Fotografieren des Schlafzimmers samt Tapete und das Einstellen im Internet ohne Erlaubnis des Urhebers stelle daher eine unberechtigte Vervielfältigung und Veröffentlichung dar. Es bejahte damit im Ergebnis eine Urheberrechtsverletzung des Fotografen.

Die Rechte liegen beim Fotografen

Grundsätzlich ist jedes Bild oder Foto urheberrechtlich geschützt – auch oder gerade im Internet. Damit steht dem Urheber des Bildes das Recht zu, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Foto von Dritten verwendet werden darf. Wer ein Bild ohne oder gegen das Einverständnis des Urhebers veröffentlicht, der riskiert für die Verletzung von Urheberrechten herangezogen zu werden.

 

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