Urheberrecht

Urheberrecht Werk

Anders als die gewerblichen Schutzrechte entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Bei urheberrechtlich geschützten Werken muss es sich um persönliche geistige Schöpfungen handeln. Der durch einen Leak bekannt gewordenen Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht stößt auf herbe Kritik der Initiative Urheberrecht.  „Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot. Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte.”, so die Kritiker. Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, öffentlich Zugänglichmachen etc.) ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Gegen rechtswidrige Verstöße kann der Urheber natürlich rechtliche Schritte einleiten.

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