Verluste aus "Swap-Geschäften" nicht akzeptieren!

Dr. Greger & Collegen: Musterverfahren zur VW-Abgasmanipulation beginnt! Oberlandesgericht Braunschweig bestimmt Musterkläger
13.09.2017209 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft Schadensersatzansprüche

Nicht nur hochspekulative Zins- und Währungsswapgeschäfte, sondern auch Zinssatzswaps, die von Banken und Sparkassen häufig als konservative Möglichkeit zur Zinsabsicherung empfohlen wurden, führen derzeit aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase zu enormen Verlusten. Verluste in diesen Größenordnungen waren im Rahmen der stattgefunden Beratungsgespräche erfahrungsgemäß niemals ein Thema. Die von den beratenden Banken und Sparkassen regelmäßig hervorgehobene "Flexibilität" der Finanzierung, wonach Sondertilgungen auf das variabel abgeschlossene Darlehen jederzeit kostenfrei möglich seien, erweist sich nur als halbe Wahrheit: Tatsächlich können zwar die variablen Darlehen kostenlos sondergetilgt oder vorzeitig rückgeführt werden, die Bezugsgröße des dazugehörigen Swapvertrages passt sich allerdings nicht automatisch an den neuen Darlehensbetrag an. Um zu vermeiden, dass aus dem ursprünglich konservativen Zinssatzswap ein ungewünschtes Spekulationsgeschäft wird, muss für die Reduzierung der Swapbezugsgröße eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist somit nicht auf das Darlehen zu bezahlen, sondern auf den Swapvertrag. Die Zahlungsverpflichtung bleibt - sie hat lediglich einen anderen Aufhänger. Banken und Sparkassen konnten bei dem Vertrieb der Kombination aus variablem Darlehen und Zinssatzswap allerdings werbewirksam hervorheben, dass die Darlehenssumme jederzeit flexibel und kostenfrei an die tatsächlichen finanziellen Bedürfnisse angepasst werden kann.

Die bisherige Erfahrung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche swapgeschädigte Bank- und Sparkassenkunden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertritt, zeigt, dass die Swapverträge auffallend oft Laufzeiten von mehr als zehn Jahren aufweisen - teilweise sogar für die Dauer von zwanzig bis dreißig Jahre abgeschlossen wurden! "Eine derartig lange Knebelung ist unserer Ansicht nach nicht nur unbillig, sondern auch rechtswidrig", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüche abhängig von der konkreten Sachverhaltskonstellation mehrere verschiedene Anknüpfungspunkte sieht, bietet getäuschten und geschädigten Swapkunden kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist unter diesem Link möglich: https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/