Schadenersatz wegen Swaps in der Corona-Krise

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20.04.2020119 Mal gelesen
Corona/ COVID19 lässt Börsen einbrechen. Auch Swapgeschäfte betroffen. Zahlungspflichten explodieren. Schadensersatzansprüche möglich.

Schadenersatz wegen Swap-Geschäfte in der Corona-Krise

 

Corona/ COVID19 lässt Börsen einbrechen. Auch Swapgeschäfte betroffen. Zahlungspflichten explodieren. Schadensersatzansprüche möglich.

 

Bei Swapgeschäften tauschen Kunde und Bank Zahlungen auf der Grundlage eines Referenzwertes aus. Im Grunde genommen handelt es sich um eine Art Wette. Dieser Referenzwert kann ein Zinssatz sein, z.B. der EURIBOR oder der LIBOR. Der Referenzwert kann aber auch ein Aktienindex wie der DAX oder der EUROSTOXX, ein Rohstoff wie Öl oder ein Währungspaar sein (z.B. EUR/CHF). Entsprechend wurden Index-Swaps (Harvest Index, LSM Index). Commodity Swaps, Cross Currency Swaps und sonstige Currency Related Swaps aufgelegt und massenhaft vertrieben.

 

Als die Börsen Ende Februar/ Anfang März weltweit einbrachen, allein der DAX verlor über 3.000 Punkte, hat dies auch die Swapgeschäfte getroffen. Der 6-Monats-Euribor stieg an, ebenso der Schweizer Franken als „sicherer Hafen“ in Krisenzeiten, der Ölpreis ist massiv eingebrochen. Dies alles hat unmittelbar Auswirkungen auf die Zahlungen von Zins-Swaps (Payer/Receiver), Index-Swaps, Rohstoff-Swaps und Fremdwährungs-Swaps.

 

Teilweise wurden sogar neue Swap-Geschäfte mitten in der Corona-Krise empfohlen und verkauft. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, ob diese Swaps überhaupt Kundengerecht waren oder ob nicht eine Verletzung der Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung gegeben sein kann. Insbesondere wurde trotz eindeutiger Rechtsprechung nicht über anfänglich negative Marktwerte aufgeklärt.

 

Vielmehr ist auch fraglich, ob der Abschluss solcher Geschäfte in der Corona-Pandemie ex-ante betrachtet wirtschaftlich überhaupt vertretbar war. Falls nein, kommen Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche in Betracht.

 

Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Lederer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei ROESSNER aus München, sondiert gerade die zahlreichen Anfragen geschädigter Swap-Kunden. Klagen sind in Vorbereitung.

 

ROESSNER Rechtsanwälte ist seit über 30 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Anleger, Unternehmen und Kommunen. 

 

Nähere Informationen unter:

 

ROESSNER.

RA Dr. Franz-Josef Lederer

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Redwitzstr. 4, 81925 München

Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33

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