Mit Medikamenten am Steuer

Strafrecht und Justizvollzug
12.04.20071344 Mal gelesen

Nicht nur Alkohol am Steuer kann schlimme Folgen haben, sondern auch die Einnahme von Arzneimitteln. Dies gilt bereits bei einigen Schnupfen- und Hustenmitteln, die Codein und Alkohol enthalten. Zwar können solche Medikamente in der Regel den Wert der Blutalkoholkonzentration nicht beachtlich erhöhen, doch kann es im Zusammenwirken mit alkoholischen Getränken zu einer Verstärkung der Alkoholwirkung kommen. Auch können die Arzneimittelsubstanzen zu einer Verzögerung des Alkoholabbaus führen und sich deshalb negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, obwohl der Alkoholgenuss schon längere Zeit zurückliegt. Einige Arzneimittel sind schon für sich genommen "berauschende Mittel". Der Patient, der unter der Wirkung solcher Medikamente fährt, begeht dann unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit.

Darauf stehen Geldbuße, Fahrverbot und Punkte. Bewirken die eingenommenen Mittel eine Fahruntüchtigkeit- z.B. bei starken Schmerzmitteln - kann die Fahrt sogar eine Strafbarkeit wie bei einer alkoholbedingten Trunkenheitsfahrt nach sich ziehen. Wenn die Polizei aufmerksam wird, weil der Fahrer Fehler macht oder körperliche Ausfallerscheinungen zeigt, wird ihm das Vergehen der "Trunkenheitsfahrt" zur Last gelegt.

 
Die fatale Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis droht  nach Abschluss des Strafverfahrens von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde. Diese erhebt Zweifel an der Eignung zum Führen von Kfz  und die Fahrerlaubnis kann auf dem Verwaltungsrechtsweg entzogen oder eine MPU angeordnet werden. 
Es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Beipackzettel der Pharmaka müssen daher genau gelesen und beachtet werden. Der Arzt sollte wegen möglicher Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit befragt werden. Wichtig zu wissen ist auch, nach welcher Zeit der Einfluss des Medikamentes vorüber ist. Erst dann kann man wieder ein Fahrzeug lenken.

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Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Menschen mit Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, dem Bußgeldrecht und bei Problemen mit der Fahrerlaubnis.

Der Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der darin enthaltenen Hinweise ist daher ausgeschlossen.