Patientenverfügungsgesetz - Bundestag schafft Rechtsklarheit für Patientenverfügungen

Staat und Verwaltung
10.07.20093103 Mal gelesen

Nach mehr als sechsjähriger Debatte hat der Bundestag am 18.06.2009 ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Schriftliche Patientenverfügungen sind künftig für Ärzte und Angehörige verbindlich - dies ist unabhängig vom Stadium der Erkrankung.

In der Schlussabstimmung votierten die Bundestagsabgeordneten für den Entwurf einer Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Danach muss der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung geachtet werden. Stünker betonte, der von ihm initiierte Entwurf sichere das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Bürger. Jeder Patient habe das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und der Krankheit ihren natürlichen Verlauf zu lassen. Die Unterzeichner hätten Anspruch auf Rechtssicherheit.
 
Bislang waren Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die Willensbekundung zu beachten. Durch die gesetzliche Verankerung wird Rechtsklarheit für Patientenverfügungen geschaffen. Verschiedene Gerichtsurteile -auch des Bundesgerichtshofs - zu Patientenverfügungen waren häufig nicht klar genug.
 
Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und Betreuer des Kranken gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Uneinigkeit muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
 
Schätzungen zufolge verfügen rund neun Millionen Deutsche über eine Patientenverfügung. Vorsorge für die Zeit eigener Entscheidungsunfähigkeit ist zu einem Anliegen vieler Menschen und zu einem Thema nicht nur älterer Menschen geworden. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann von einem Tag auf den anderen dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Der Wert einer gut durchdachten Vorsorge kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden - für Angehörige, Ärzte, aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen selbst.
 
Schwammige Formulieren wie "Ich möchte in Würde sterben" sollten vermieden werden. Die Ärzte brauchen klare, differenzierte Angaben, aus denen der Patientenwille erkennbar ist. Eine Patientenverfügung muss daher individuell abgefasst und ausformuliert werden. Man kann beispielsweise fordern, dass nach einem schweren Schlaganfall die künstliche Ernährung eingestellt werden soll, gleichzeitig aber für eine mögliche Beeinträchtigung der Hirnfunktion durch Demenz andere Maßnahmen festlegen. Da jeder für solche Situationen anders entscheidet, ist von Vordrucken abzuraten. Bevor mann etwas unterschreibt, muss man sich aller Konsequenzen bewusst sein.
 
Die Patientenverfügung sollte leicht zugänglich sein, und möglichst viele Personen im Umfeld sollten davon wissen. Alleinstehende können die Patientenverfügung zentral archivieren lassen, zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz in Mainz (www.drk-mainz.org.)
 
Eine Patientenverfügung kann jederzeit umgeschriebn oder für ungültig erklärt werden. Zudem sollte der in der Verfügung fetsgelegte Wille alle zwei Jahre mit Unterschrift und Datum bestätigt werden.
 
Um eine rechtlich wirksame und Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Regelung zu treffen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. 
 

Für Beratung und Vertretung im Familien- und Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ilona Reichert gerne zur Verfügung. 


Rechtsanwältin Ilona Reichert
Sophienstrasse 12
76530 Baden-Baden
07221/9736510
www.rechtsanwaeltin-reichert.de