Vormundschaftsgericht
Normen
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
Information
Mit dem Inkrafttreten der Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 01.09.2009 wurde das Vormundschaftsgericht aufgelöst.
Die dem Vormundschaftsgericht zuvor übertragenen Aufgaben werden von dem (erweiterten) Familiengericht sowie dem Betreuungsgericht wahrgenommen.