Corona Virus: Folgen für Bundesliga-Vereine und Profisportler

Profisport und Coronakrise
19.03.202092 Mal gelesen
Profisportler in der Corona-Krise - Was tun bei Anordnung von Kurzarbeit und Forderungen nach Gehaltsverzicht?

Das Corona Virus hat in den vergangenen Tag schon recht früh zur Absage von Sportveranstaltungen geführt. Fußballspiele fanden teilweise vor leeren Rängen statt (sog. Geisterspiele), Spiele der Basketball Bundesliga, der Volleyball Bundesliga und der Handball Bundesliga wurden abgesagt. Hier lebt man vor allem von den Zuschauern in der Halle. Die Eishockeysaison wurde ohne Play-Offs gleich ganz beendet. 

Wie geht es weiter für Vereine und Profis?

Wie es innerhalb der kommenden Wochen weitergeht, kann noch niemand genau abschätzen. Im Fußball wird spekuiert, die Saison könnte noch bis zum Sommer zu Ende gespielt werden, zur Not wohl auch ohne Zuschauer, um Meisterschaft und Werbeeinnahme zu sichern. Für internationale Wettbewerbe dürfte es eher schlecht bestellt sein. Beim Handball, Volleyball und Basketball dürften sich Geisterspiele zumindest finanziell nicht lohnen und wären daher wohl nur letztes Mittel, um die Saison überhaupt noch irgendwie zu Ende zu bekommen. 

Fußballer von Borussia Mönchengladbach verzichten auf Gehalt

Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die Spieler von Borussia Mönchengladbach wohl aus eigenen Stücken heraus einen Gehaltsverzicht angeboten hätten, was dem Verein pro Monat ca. 1 Mio Euro sparen soll. Ein Beispiel, dass zumindest im Profifußball, wo die Gehälter zumindest in der ersten Bundesliga sehr hoch und viele Profis noch mit Sponsoren- oder Werbeverträgen ausgestattet sind, Schule machen könnte. 

Handballvereine fordern Kurzarbeit und Gehaltsverzicht

Aber es geht auch anders. In den letzten Tagen mehren sich Hinweise durch die Presse und auch durch Mandanten von AdvoAdvice aus dem Profispoort, dass auch die Vereine auf die Profis Druck machen.

Sky zitiert in einem Online Beitrag den Füchse Manager Bob Hanning wie folgt: "Wir haben zudem beschlossen, dass wir nur eine Chance haben, zu überleben, wenn Spieler und Sponsoren ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten. Damit wollen die Vereine ihre Spieler zu einem Gehaltsverzicht bewegen. Ohne das ist es, glaube ich, kaum darstellbar." (zum externen Beitrag von Sky)

Mandanten aus dem Profisport haben sich bereits an Rechtsanwalt Kim  Oliver Klevenhagen von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB gewandt und  zum Teil von haarsträubenden Situationen berichtet. Teilweise wurden kurzfristig Mannschaftskonferenzen einberufen, in denen Profis Schriftstücke zur Unterschrift gereicht wurden, ohne diesen ausreichende Zeit zur Prüfung  der Dokumente und zu einer rechtlichen Beratung zu ermöglichen. Beispielsweise wurde die ultimative Zustimmung zur Kurzarbeit gefordert, verbunden mit der Forderung, man möge doch "freiwillig "einen Großteil seines Gehaltes verzichten um das Überleben des Vereins zu sichern. Wort, die wir so ähnlich auch in dem Artikel von Sky gefunden haben. 

Situation wirtschaftlich bedrohlich

Zwar mag aus Sicht vieler Vereine, sei es in der Handball Bundesliga, Basketball Bundesliga oder Fußball Bundesliga aufgrund der derzeitigen Situation existenzgefährdende Herausforderungen geben, insbesondere wegen ausbleibender Fernsehgelder, verpasster Sponsoring- und Werbeeinnahmen sowie nicht verkaufter Eintrittskarten, dies alleine stellt sicherlich aber noch keinen Grund zur Verzweiflung dar und muss auch nicht dazu führen, dass die Vereine ihren Profis quasi die Pistole auf die Brust setzen.

Der Staat hat Staatshilfen und Kredit angekündigt. Die Insolvenzantragspflichten aus der Insolvenzordnung sollen für Unternehmen, die von Corona betroffen sind, bis Ende September aufgehoben werden. Also auch etwas Hoffnung und Beruhigung bei allen Herausforderungen und Hiobsbotschaften für die Vereine. 

Was Profisportler jetzt wissen müssen

Für Profisportler haben die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin einige Antworten auf nunmehr drängende Fragen zusammengefasst:

Dürfen Vereine ihre Spieler in Kurzarbeit schicken?

Der SV Meppen, momentan vierplatzierter in der 3. Bundesliga hat es nach Angaben der Sportschau in deren Online Auftritt schon getan, weitere Vereine werden sicherlich folgen. Spieler und Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt. Von heute auf morgen von 100 % auf 0 %. 

Laut Professor Martin Schimke, Arbeitsrechtler und Richter am internationalen Sportgerichtshof CAS sei das laut Sportschau kein Problem, da es für die Kurzarbeit auch im Sport keine Sonderregeln gebe. Die Spieler müssen also wohl einem Antrag auf Kurzarbeit nicht zustimmen. Sie können einfach nach Hause geschickt werden, müssen dann aber rein theoretisch auch nicht mehr den Trainingsplan einhalten oder für andere Termine des Vereins zur Verfügung stehen. (zum externen Artikel auf Sportschau.de)

Was sind die finanziellen Konsequenzen der Kurzarbeit für Spieler und Vereine?

Kurzarbeit führt aber natürlich nicht dazu, dass sämtliche Akteure in allen Bundesligavereinen in der Zukunft ihr gesamtes Gehalt vom Staat erhalten werden. Das wäre bei den höheren Gehältern auch nur schwer bis gar nicht vermittelbar. 

Tatsächlich gibt es Kurzarbeitergeld nur bis zu einer fixen Bezugsgröße in Höhe  von maximal 6.890 Euro brutto im Monat (also 82.580 Euro Jahresgehalt). Abhängig von der Steuerklasse und der Anzahl der Kinder werden dann von der Agentur für Arbeit an die Vereine zwischen 60 und 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns überwiesen. Das entspricht dann Beträgen zwischen 2.200 Euro bis 2.900 Euro bei einem Topverdiener. 

Auf dem Rest des Lohnes, der vertraglich natürlich trotz der Kurzarbeit dennoch geschuldet ist, bleiben die Vereine dann sitzen. 

Muss ein Profisportler auf Teile seines Gehalts verzichten?

Grundsätzlich gilt auch in der Corona Krise der Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten). Der Spieler hat also trotz Kurzarbeit und Krise weiterhin einen Anspruch auf seinen vertraglich vereinbarten Lohn. 

Verzichtet ein Spieler auf Lohn, ist das durch den Verein oder andere Personen nicht einforderbar. Es geschieht immer freiwillig und auch vor dem Hintergrund, den eigenen Verein ggf. vor einer Insolvenz oder andere Mitarbeiter im Verein vor einer Kündigung zu bewahren. Hier gibt wahrscheinlich, dass bei höheren Gehältern ein Verzicht oder Teilverzicht leichter fällt. So soll Dortmunds Präsident Watzke in der Krise laut Presseberichten auf 1/3 seines Gehalts verzichten. Dies dürfte bei geschätzten 160.000 Euro (pro Monat) allerdings auch nicht so schwierig sein, setzt aber sicherlich für viele der sehr guten Verdiener ein wichtiges Signal. Hieraus kann man aber keine Ableitung auf alle Spielen in allen Ligen treffen, da Fußballer in Deutschlands Bundesliga immer noch konkurrenzlos gut verdienen. 

Ist ein Gehaltsverzicht steuerschädlich?

Wer einen Gehaltsverzicht als Profi in Erwägung zieht, muss sich auch bei der Umsetzung wichtige Fragen stellen. 

So ist der Gehaltsverzicht durch einen sog. Erlassvertrag schriftlich vereinbart werden. Zudem gilt es, auch die steuerlichen Folgen zu prüfen. Hierbei gilt, dass nach dem Zuflussprinzip nur das Gehalt besteuert wird, was dem Spieler auch tatsächlich zufließt. 

Andere Folgen kann der Verzicht aber bei der Sozialversicherung haben. Hier gilt nämlich das sog. Entstehungsprinzip. Hiernach werden Sozialversicherungsbeiträge bereits fällig, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt entstanden ist. Auch wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt, kann es vorkommen, dass dennoch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Ein Gehaltsverzicht ist nur dann sozialversicherungsfrei wenn auf künftige Zahlungen verzichtet wird, dies rechtzeitig schriftlich erfolgt und es überhaupt arbeitsrechtlich zulässig ist. 

Kann der Verein den Spielervertrag kündigen bzw. auflösen, wenn weder Kurzarbeit noch Gehaltsverzicht zugestimmt wird?

Ob eine Kündigung möglich ist, richtet sich natürlich grundsätzlich nach dem Arbeitsvertrag. Hier müsste ein Sonderkündigungsrecht bei Insolvenzgefahr oder ähnlichem geregelt sein. Dieses wird aber meist nicht zutreffen. 

Finanzielle Not der Vereine führen jedenfalls nicht zu einem Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Profibereich dürften die Kündigungsmöglichkeiten gerade wegen der bestehenden Zeitverträge eher gering und für den Arbeitgeber fast nicht aussichtsreich sein. 

Wer dennoch gekündigt werden sollte, woran die Vereine vermutlich auch wenig Interesse haben werden, muss sich Rechtsschutz suchen und rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen. 

Gibt es neben dem Lohnverzicht auch andere Lösungen?

Aus Sicht von Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt bei AdvoAdvice, ergeben sich neben dem Lohnverzicht auch andere Möglichkeiten für die Profisportler, den  eigenen  Verein über Wasser zu halten. So ist es z.B. denkbar, dem Verein die Auszahlung der Gehälter in einem gewissen Umfang, der für beide Seiten erträglich ist, zu stunden, bis Klarheit darüber herrscht, ob und ggf. wann der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Hier muss natürlich über die Modalitäten und auch über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Probleme ebenfalls gesprochen werden, die mit einer solchen Stundung verbunden sein können. 

Auch seien natürlich nur Teilverzichte oder gestaffelte Verzichte, je nach Umfang und schwere der Krise denkbar. 

Problematisch für die Spieler sei auch, dass diese natürlich keine Kenntnis von der konkreten finanziellen Situation ihrer Vereine hätten. Hier müssten die Vereine sich wohl zumindest einigen Vertrauensspielern oder auch wirtschaftlichen Fachleuten offenbaren und hier mit offenen Karten spielen, da es sicherlich nicht jedem Verein gleich gut bzw. schlecht gehen wird. 

Wie steht es um Verträge mit Werbepartnern und Sponsoren des Sportlers?

Hat ein Sportler Werbeverträge oder Verträge mit Sponsoren, so muss auch hier geprüft werden, ob diese in voller Höhe weiter bestehen, auch wenn der Sportler nicht mehr spielt und somit auch weniger in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt. 

Hierzu ist in jedem Fall bei Zahlungsausfällen oder Rückfragen zum Sponsor der Rat eines kompetenten Rechtsanwalts gefragt.