BGH: Rücktritt von Lebensversicherung bei falscher Widerrufsbelehrung

BGH: Rücktritt von Lebensversicherung bei falscher Widerrufsbelehrung
03.02.2015868 Mal gelesen
Bei einer falschen Widerrufsbelehrung kann der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerrufen bzw. den Rücktritt erklären. Das entscheid der BGH.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Lebensversicherungen widerrufen bzw. der Rücktritt erklärt werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Bei einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung ist der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich.

Schon im Mai 2014 hatte der BGH mit seiner Rechtsprechung für Aufsehen gesorgt. Er erklärte eine Klausel, die vor allem bei Lebensversicherungen nach dem sog. Policenmodell verwendet wurde, für ungültig, da sie gegen europäisches Recht verstoße. Laut dieser Klausel war der Widerruf spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie auch dann nicht mehr möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Diese Rechtsprechung lässt sich nach BGH-Urteil vom 17.Dezember 2014 (IV ZR 260/11) auch auf Lebensversicherungen, die nach dem Antragsmodell geschlossen wurden, anwenden. Nach Ansicht der Karlsruher ist auch hier die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung entscheidend dafür, ob die Widerrufsfrist überhaupt in Gang gesetzt wurde. Liegt eine fehlerhafte, formal oder inhaltlich, Widerrufsbelehrung vor, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und es kann auch noch Jahre nach dem Abschluss der Rücktritt von der Lebensversicherung erklärt werden.

Im Unterschied zum Policenmodell erhält der Verbraucher beim Antragsmodell die notwendigen Unterlagen mit dem Antragsformular und kann dann entscheiden, ob er die entsprechende Police abschließt.

Lebensversicherungen entwickelten sich in den vergangenen Jahren nicht immer nach Wunsch der Versicherten. Doch eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel auf Grund der niedrigen Rückkaufswerte ein finanzielles Verlustgeschäft. Bei einem erfolgreichen Widerruf bzw. dem Rücktritt von der Lebensversicherung ist das anders. Dann erhält der Verbraucher die gezahlten Prämien fast komplett zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss ein Betrag abgezogen werden.

Wer sich von seiner Lebensversicherung trennen möchte, kann sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen.

http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html