Urheberrechtsverletzung: Stadtpläne, Karten, Straßenverzeichnisse und Anfahrtsskizzen im Internet

Schmerzensgeldrecht
06.03.20064049 Mal gelesen

Eine der herausragenden Eigenschaften von Websites ist die Möglichkeit, potentielle Kunden über das eigene Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen und Produkte umfassend und effektive zu informieren. Hierbei ist das Einstellen eines Stadtplanes, einer Karte, eines Straßenverzeichnisses oder einer Anfahrtsskizze auf der eigenen Website von großem Vorteil. Hierdurch können potentielle Kunden einfach, schnell und ohne aufwendige telefonische Rückfragen zum Geschäftssitz oder zur Verkaufsstelle finden.

Da im Internet praktisch für jede Region, jeden Ort und jedes Stadtgebiet umfangreiches Kartenmaterial veröffentlicht ist, ist die Versuchung oft groß, diese ganz oder auszugsweise zu kopieren und auf der eigenen Website zu veröffentlichen.

Die "Copy and Paste" Methode spart jedoch nur auf den ersten Blick Zeit und Geld, da das Kartenmaterial in der Regel durch das Urheberrecht geschützt ist und nur mit Einverständnis des Urhebers kopiert, bearbeitet oder veröffentlicht werden darf. Dies gilt auch dann, wenn das Kartenmaterial nur auszugsweise verwendet wird. Hierbei ist zu beachten, dass der Urheberrechtsschutz an dem Kartenmaterial automatisch mit dessen Erstellung eintritt, also weder einen Copyright-Vermerk © noch eine Eintragung in die Urheberrolle voraussetzt. Wenn Kartenmaterial unberechtigt kopiert und auf der eigenen Homepage veröffentlicht wird, liegt auch dann eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn sich der Kopierende gar nicht bewusst ist, dass er eine Urheberrechtsverletzung begeht: Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Zudem ist völlig unerheblich, ob es sich bei der Website, auf der das kopierte Kartenmaterial veröffentlicht werden soll, um eine private oder gewerbliche Website handelt.

Diese Problematik kann auch nicht dadurch umgangen werden, indem Seiten oder Seitenausschnitte aus einem gekauften Atlas oder Stadtplan kopiert und diese Kopien dann auf der Website veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Kopien aus gekauften Druckwerken im Internet fällt nicht unter die gesetzlich zulässige Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (sog. "erlaubte Privat-Kopie"). Hierin liegt vielmehr ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.

Vorsicht ist auch geboten, wenn zur Umgehung des Urheberrechtsschutzes lediglich stark bearbeitetes und verändertes Kartenmaterial verwendet werden soll. Die Abgrenzung zwischen nicht erlaubter Bearbeitung und Veröffentlichung von bearbeitetem Kartenmaterial einerseits und die erlaubte freie Benutzung des Kartenmaterials andererseits ist schwierig und bedarf der Prüfung im jeweiligen Einzelfall. Eine erlaubte, freie Benutzung des Kartenmaterials kommt nur dann in Betracht, wenn das bestehende Kartenmaterial weder in identischer noch abgewandelter Form - auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage - übernommen wird, sondern für den Verwender lediglich Anregung und Inspiration für die Schaffung des eigenen Kartenmaterials ist. In diesem Zusammenhang ist bedenken, dass bestehendes Kartenmaterial bewusste Erkennungszeichen, z.B. kleinere Ungenauigkeiten, enthalten kann, welche die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Bearbeitung und Veränderung erleichtern.

Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann vom Urheber abgemahnt und / oder auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz verklagt werden. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass Urheberrechtsverletzung im Internet relativ einfach und ohne größeren Aufwand aufgedeckt werden können. So können gewerbliche Anbieter von Kartenmaterial mittels Suchmaschinen einfach, systematisch und zielgerichtet nach Nutzern suchen, die ihr Kartenmaterial unberechtigt, d.h. ohne Lizenz verwenden.