Eurogine Spirale: Produktfehler führt zu Schmerzensgeldanspruch

05.09.2024 188 Aufrufe
Eurogine Spirale: Produktfehler führt zu Schmerzensgeldanspruch Betroffene können bis zu 7.500,- € Schmerzensgeldanspruch einklagen. Informieren Sie sich.

Eurogine Spirale: Betroffene können bis zu 7.500,- € einklagen

Hormonfreie Verhütungsmethoden sind für viele Personen essenziell. Daher entscheiden sich jedes Jahr tausende Frauen für die Kupferspirale, auch bekannt als Intrauterinpessar (IUP). Nach dem Einsetzen durch medizinisches Personal bleibt die Spirale, abhängig vom Typ, ungefähr 5 bis 7 Jahre im Körper und bietet eine hormonfreie Schwangerschaftsverhütung.

Erste Anzeichen von Problemen mit den Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine traten 2018 in Spanien auf. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) richtete Ende 2019 eine Warnung an Gynäkologen und medizinische Praxen, die diese Spiralen verwendeten, und der Vertrieb in Deutschland wurde daraufhin 2019 eingestellt.

Es wird vermutet, dass mehrere tausend fehlerhafte Spiralen verwendet wurden, die ernsthafte gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können. Einige der betroffenen Patientinnen haben bereits erfolgreich gegen den Hersteller geklagt und Entschädigungen zwischen 2.000 und 7.500 Euro erstritten.

Der Artikel erörtert die Hintergründe dieser Klagen, den Verlauf der Gerichtsverfahren und die positiven Aussichten für Betroffene, die noch dieses Jahr eine Klage einreichen möchten.

 

Produktfehler bei mehreren Chargen

Eurogine fertigt verschiedene Modelle der Kupferspirale, darunter die Typen ANCORA, NOVAPLUS und GOLD T. Bei diesen Modellen wird ein zu sprödes Kunststoffmaterial für die horizontalen Seitenarme verwendet, was dazu führen kann, dass diese brechen. Ein Produktionsmangel bei diesen Spiralen führt zur Bildung von Bariumsulfat-Klumpen an bestimmten Stellen der Seitenarme, was deren Sprödigkeit erhöht und potenziell zum Bruch führt.

 

Betroffene Chargen sind:

  • ANCORA 375 Cu Normal
  • ANCORA 375 Ag Normal
  • ANCORA 250 Cu Mini
  • NOVAPLUS® T 380 Ag Normal
  • NOVAPLUS® T 380 Ag Mini
  • NOVAPLUS® T 380 Ag Maxi
  • NOVAPLUS® T 380 Cu Normal
  • NOVAPLUS® T 380 Cu Mini
  • GOLD T® Maxi
  • GOLD T® Normal
  • GOLD T® Mini

 

Hier können Sie die aktualisierte Liste finden: 01783-18_kundeninfo_de.pdf (bfarm.de)

 

Die daraus resultierenden Gefahren dieser fehlerhaften Kupferspiralen schließen das Brechen eines oder beider Seitenarme ein, was zu einer spontanen Ausstoßung der Spirale führen kann. Zusätzlich kann eine notwendige Entfernung der Spirale und eventuell abgebrochener Teile unter Vollnarkose erforderlich werden, ebenso wie die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft und nachfolgende Operationen zur Entfernung von im Körper verbliebenen Teilen der Spirale.

Viele Betroffene erleiden durch diese Vorgänge erhebliche körperliche und seelische Schmerzen, insbesondere wenn unklar ist, ob Fragmente der Spirale im Körper zurückgeblieben sind, die weiteren Schaden anrichten könnten. Zudem kann eine ungewollte Schwangerschaft erhebliche emotionale und finanzielle Belastungen verursachen.

 

Die mangelnde Warnung der Betroffenen resultiert daraus, dass Kupferspiralen in Deutschland als Medizinprodukte eingestuft werden, die nur einmal mit einem CE-Siegel versehen werden. Bei defekten Medizinprodukten gibt es keinen automatischen Rückruf. Stattdessen werden medizinische Fachkräfte informiert, doch solche Warnungen können im Alltagsbetrieb einer Arztpraxis leicht übersehen werden. Direkte Benachrichtigungen der Betroffenen erfolgen nicht, da es in Deutschland kein System zur Erfassung der Kontaktdaten in diesem Zusammenhang gibt.

 

Eurogine mehrfach erfolgreich verklagt

Zahlreiche Klagen gegen den spanischen Hersteller Eurogine verliefen erfolgreich. Der Fall ist in der Regel recht klar strukturiert: Die Nutzung brüchigen Kunststoffs in der Fertigung der Kupferspiralen stellt einen Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) dar, der Eurogine zu einer Haftung ohne Verschulden verpflichtet, wenn dadurch die Gesundheit der Nutzerinnen beeinträchtigt wird, gemäß § 1 ProdHaftG. Weiterhin beinhaltet der Anspruch laut § 8 ProdHaftG auch das Recht auf Schmerzensgeld.

Wenn Patientinnen die Spirale in einer deutschen Praxis erhalten haben, steht es ihnen frei, in Deutschland gegen Eurogine zu klagen, da der Ort des Schadenseintritts dort ist, wo die Spirale eingesetzt wurde.

 

Beispielsweise erhielt eine Klägerin im Jahr 2018 in Hamburg eine mangelhafte Kupferspirale von Eurogine, die sich 2021 löste und bei der ein Seitenarm fehlte, der auch bei nachfolgenden Untersuchungen nicht auffindbar war. Der Bruch des Seitenarms galt als Beweis für einen Produktfehler, da keine andere plausible Erklärung vorlag. Die Patientin unterzog sich zwei operativen Eingriffen, einer davon unter Vollnarkose, und litt unter der Angst, dass die Eingriffe nicht erfolgreich sein könnten. Das Landgericht Hamburg sprach ihr daraufhin ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zu (Urteil vom 14.11.2022, Aktenzeichen 322 O 63/22).

 

In einem anderen Fall, verhandelt vor dem Landgericht Offenburg am 18.04.2024 (Urteil noch unveröffentlicht), wurde einer Klägerin ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen. Die Seitenarme ihrer Spirale waren gebrochen und mussten unter Vollnarkose entfernt werden. Die Belastung durch den Fremdkörper im Körper wurde vom Gericht anerkannt. Die Tatsache, dass die Spirale etwa ein Jahr länger als vom Hersteller empfohlen verwendet wurde, spielte im Urteil keine Rolle. Über diesen Fall berichtet die Anwaltskanzlei CLLB aus München und Berlin.

 

Unsere Tipps für Betroffene

Bis zum Jahr 2019 wurden die Kupferspiralen von Eurogine weiterhin eingesetzt, obwohl deren Mängel unbekannt waren. Diese Spiralen sind mit einer empfohlenen Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgelegt, wodurch bis Ende 2024 weiterhin Brüche möglich sind.

 

Falls Patientinnen erst durch Medienberichte in diesem Jahr (z.B. über https://www.zdf.de/politik/frontal/fehlerhafte-kupferspirale-verhuetung-medizinprodukt-100.html) von der Fehlerhaftigkeit der Spiralen erfahren haben, besteht in der Regel kein Verjährungsrisiko. Dennoch ist es ratsam, schnell zu handeln, da der Hersteller versuchen könnte, die Verjährungsfrist noch innerhalb dieses Jahres zu erreichen.

 

Um eine Klage bestmöglich vorzubereiten, sollten Betroffene Kontakt zu ihren behandelnden Ärzt*innen aufnehmen und alle wichtigen medizinischen Dokumente zusammenstellen, darunter das Modell der Spirale sowie Dokumentationen über die Behandlung, die körperliche und möglicherweise psychische Beeinträchtigungen bestätigen.

 

Wenn Betroffene ungewollt schwanger werden, könnten Ansprüche auf Entbindung von Unterhaltspflichten gemäß § 4 des Medizinproduktegesetzes (MPG) in Betracht kommen. Eine rechtliche Beratung wird hierzu empfohlen.

 

Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass in solchen Verfahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, was den Betroffenen während einer Gerichtsverhandlung Schutz bietet.

 

Haben Sie Fragen zur Eurogine Spirale?

Sind Sie von dem Produktfehler einer Eurogine Spirale betroffen und möchten Ihre rechtlichen Möglichkeiten mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei an. Wir helfen Ihnen gerne. 

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

 

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