Hannover Leasing - CLLB Rechtsanwälte berichten von der Gesellschafterversammlung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
02.02.2010637 Mal gelesen
In den vergangen zwei Wochen führte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG in mehreren Großstädten Deutschlands Informationsveranstaltungen durch. Angekündigt wurde vor allem, die Anleger über die steuerliche Behandlung der Medienfonds zu informieren. Eine wirkliche Hilfe für die angesprochenen Anleger stellte die Veranstaltung allerdings nicht dar.
 
Die Kernaussage, die von Seiten der Hannover Leasing GmbH & Co. KG getroffen wurde, lautete lapidar, man habe nichts falsch gemacht und die Steuerbehörden würden sich im Irrtum befinden.
 
Eine kritische Auseinandersetzung damit, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Fondsverantwortlichen noch nicht abgeschlossen sind und Anleger der Hannover Leasing - Fonds teilweise schon zu Steuernachzahlungen aufgefordert wurden, unterblieb. Auch stellten die Fondsverantwortlichen klar, dass derzeit nicht daran gedacht werde sämtliche Verträge mit den Vertriebspartnern offen zu legen, aus denen sich beispielsweise die geflossenen Provisionen ergeben. Auch denke man nicht daran, auf die Beteiligten wie beispielsweise den Treuhänder und die das jeweilige Fondsprodukt vermittelnden Banken dergestalt einzuwirken, dass diese Verjährungsverzichte zu Gunsten der Anleger abgeben.
 
Insgesamt beschränkte sich die Veranstaltung darauf, dem Anleger das Gefühl vermitteln zu wollen, dass man sich in steuerlicher Hinsicht gegen die Finanzverwaltung durchsetzen werde. Als Beruhigungspille wurde den Anlegern ferner mitgeteilt, dass jeder von ihnen individuell, allerdings über die Fondgesellschaft, die Aussetzung der Vollziehung seines Steuerbescheides beantragen kann, wenn er aufgrund seiner Anlage bei der Hannover Leasing zur Steuernachzahlung aufgefordert wird.
 
Für den Anleger stellt sich nun folgende Problematik:
 
Sollte die vollmundig verkündete Prophezeiung von Seiten der Fondgesellschaft, dass man sich letztlich gegen die Finanzbehörde durchsetzen und der Anleger die Steuervorteile erhalte werde, nicht zutreffen, so kann ein zu langes Zuwarten für den Anleger negative Konsequenzen haben. Dies deshalb, weil die Verjährungsfristen der Ansprüche beispielsweise gegen den Anlegerberater bzw. die beratende Bank weiterlaufen und somit bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens bereits eine Verjährung von etwaigen Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung eingetreten sein kann. Auf Grund der im Jahre 2007 erfolgten Rundschreiben der Fondsgesellschaft droht u.U. bereits ab dem 31.12.2010 eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen.
 
Im Rahmen eines Anlegerberatungsvertrages muss der Anleger beispielsweise auf ein Verlustrisiko, das bis zu einem Totalverlust reichen kann, über steuerrechtliche Risiken, über die fehlende beziehungsweise eingeschränkte Handelbarkeit der Anlage sowie über die versteckten Provisionen, die der Bank und oder dem freien Berater zufließen, aufgeklärt werden.
 
Unterbleibt eine derartige Aufklärung über einen oder mehrere der vorstehend angesprochenen Punkte, kommen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die an den Standorten München, Berlin und Zürich vertreten ist und zahlreiche Medienfondsanleger vertritt. In diesem Fall sollten sich, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weiter, die betroffenen Anleger an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um Schadenersatzansprüche einer genauen Prüfung unterziehen zu lassen